Stammaustriebe an den Straßenbäumen- Hilfe ist erwünscht!
Das Beseitigen der Austriebe gehört nicht zu den Anliegerpflichten, ist aber nicht untersagt. / Wenn die Stock- und Stammaustriebe fachgerecht entfernt werden, ist die Gemeindeverwaltung den Anliegern sehr dankbar.
Die Gemeinde Schöneiche bei Berlin bietet das in 15566 Schöneiche bei Berlin, in der Heinrich-Mann-Straße 30 gelegene, 716 m² große Grundstück zum Verkauf an.